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Description
Schulungsziele
Der erfolgreiche Abschluss dieser Kurzausbildung belegt die erforderliche berufliche Qualifikation zur Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) für den Betrieb einer Schankwirtschaft, eines Verpflegungs- oder eines Beherbergungsbetriebs gemäß dem Gesetz vom 2. September 2011 zur Regelung des Zugangs zum Beruf des Handwerkers, des Kaufmannes sowie zu einigen freien Berufen.
Diese Schulung ist ebenfalls auf Luxemburgisch verfügbar.
Cette formation est également dispensée en langue française.
Programm
- Allgemeine Regeln der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit und Modalitäten zur Überprüfung der Regeleinhaltung
- Einhaltung der Menschenrechte und des Jugendschutzes im Rahmen des Betriebs einer Schankwirtschaft
- Berufsspezifische Kenntnisse
Zielgruppe
Personen, die daran interessiert sind, eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d‘établissement) zum Betrieb einer Gaststätte/Steh- und Sitzverzehrstelle, eines Restaurants oder eines Beherbergungsbetriebs zu erhalten.
Dauer
Erforderliche Vorkenntnisse
Gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 2. September 2011, welches den Zugang zu den Berufen der Handwerker, Händler, Industriellen sowie für bestimmte selbständige Berufe reguliert, erfordert der Zugang zum Beruf des Hotel - und Gastgewerbes (HORECA) folgende fachliche Qualifikation: die Schulung für den Zugang zu den Berufen des Hotel - und Gastgewerbes (HORECA) erfolgreich abgeschlossen zu haben.
Sprache
1. Semester in deutscher Sprache
2. Semester
in luxemburgischer Sprache
Conditions
Schulungsmaterial
Für diese Schulung ist kein Schulungsmaterial verfügbar.
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Schulung stellt das Wirtschaftsministerium und die Handelskammer Luxemburg ein Abschlusszertifikat aus.
Location
L-1615 Luxembourg
Luxembourg